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Leseprobe
Chefarzt Dr. Christian Kugler blätterte mit gemischten Gefühlen in der Akte und legte sie zögernd auf die rechte Seite seines Schreibtisches zu den Vorgängen, die für das Archiv bestimmt
waren. Morgen sollte der Patient entlassen werden.
Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Aurich hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für tat- und schuldangemessen gehalten und nach § 63 des Strafgesetzbuches die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet – so stand es in nüchternem Juristendeutsch in der Urteilsbegründung. Demnach hatte der Beschuldigte das Vertrauen seiner Lebensgefährtin ausgenutzt und sie brutal geschlagen und vergewaltigt. Aber nicht nur das! Während ihrer Abwesenheit war er über die drei sieben, zehn und elf Jahre alten Kinder hergefallen.
Gestützt auf das Gutachten eines renommierten Psychiaters hatte das Gericht eine mehrjährige Therapie verfügt.
Wie sich während des Maßregelvollzugs gezeigt hatte, gehörte der Sexualstraftäter zu den therapierbaren Patienten. Er hatte
gebüßt, wurde auf „ein Leben in Freiheit und Würde“ vorbereitet und galt als
geheilt.
Dr. Kugler sah ihn vor sich: drahtig, rothaarig, etwas trübe blaue Augen, auffallend schmale Nase mit einem kleinen Leberfleck
unter dem linken Auge. Fünf Jahre lang hatte sich der heute 27-Jährige vorbildlich geführt, so stand es zumindest in den
Akten.
Aber seine Hand würde Dr. Kugler für den Patienten nicht ins Feuer
legen ... Gewiss, die verschiedenen Therapien hatten einen positiven Verlauf genommen, es gab keine Beanstandungen, die Sozialprognose schien positiv, und die letzten psychiatrischen Begutachtungen konnten nicht günstiger sein; ausgestellt nach bestem Wissen und Gewissen. Nein, es gab eigentlich keinen Grund zur
Sorge!
Trotz alledem beschlich den Psychiater gerade bei diesem Patienten ein ungutes Gefühl, er konnte es nicht begründen, es war da und kam aus dem Bauch
heraus ... Dr. Kugler rieb sich die Stirn. Was wäre, wenn morgen eine tickende Zeitbombe die Anstalt verließe? Als der Psychiater dabei an seine Frau und an seine achtjährige Tochter dachte, lief es ihm kalt den Rücken hinunter.
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